Als Bio dürfen in der EU nur Produkte bezeichnet werden, die gemäß der EG-Öko-Verordnung EWG Nr. 2092/91 produziert und kontrolliert sind. Diese Verordnung verlangt artgerechte Tierhaltung und Fütterung mit ökologisch produzierten Futtermitteln ohne Zusatz von Antibiotika. Die Bestrahlung, sowie der Einsatz von genetisch veränderten Organismen ist ebenso verboten, wie Pflanzenschutzmittel mit chemisch synthetischen Mitteln. Bio - Lebensmittel, die aus anderen Ländern als der EU stammen, müssen die Anforderungen nach der EG – Öko – Verordnung erfüllen. Die Bioverbände Naturland, Demeter oder Bioland erheben höhere
Qualitätsansprüche und Anforderungen an ihre Bioprodukte und sind somit teurer als die
Bioprodukte aus dem Discounter.